DGHM
EINE STARKE GEMEINSCHAFT

DGHM warnt vor dem Verlust einer zusätzlichen Sicherheitsstufe bei der Prüfung der Wirksamkeit

Hamburg, September 2026 – Sachgerecht eingesetzte Desinfektionsmittel sind ein zentraler Baustein der Infektionsprävention. Versagt ein Präparat oder wird seine Wirksamkeit überschätzt, können Patientinnen, Patienten und Beschäftigte unmittelbar gefährdet werden. Angesichts zunehmender Antibiotikaresistenzen gewinnt eine verlässliche Desinfektion zusätzlich an Bedeutung.

Die EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR) verlangt, dass Desinfektionsmittel hinreichend wirksam sind und zugleich Mensch, Tier und Umwelt nicht unvertretbar belasten. In der Produktentwicklung werden deshalb Wirkstoffkonzentrationen und Risiken möglichst niedrig gehalten. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) in Übereinstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus Hygiene (DGKH) unterstützen die Ziele der BPR zur Konzentrationsreduktion – weisen aber darauf hin, dass vor allem die Wirksamkeit weiterhin sichergestellt sein muss.

Deutschland verfügt seit Jahrzehnten über ein zusätzliches, unabhängiges Qualitätssicherungssystem für die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln. Schon 1959 gründete die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) ihre Desinfektionsmittel-Kommission. Sie arbeitet heute unter dem Dach des VAH, in dem wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände zusammenwirken. Für eine VAH-Zertifizierung werden grundsätzlich Prüfberichte aus zwei voneinander unabhängigen Laboratorien durch Fachexperten des VAH kritisch und objektiv bewertet. Erst anschließend wird ein Produkt mit konkreten Anwendungsempfehlungen in die VAH-Liste aufgenommen.

Diese zusätzliche Absicherung ist aus fachlicher Sicht absolut erforderlich: Ringversuche zeigen, dass die Ergebnisse standardisierter Wirksamkeitstests selbst zwischen akkreditierten Laboratorien erheblich schwanken können. In ganz besonderem Maße trifft das auf die Produkte zu, die beispielsweise aufgrund von niedrigen Wirkstoffkonzentrationen nahe der Grenze zur Wirksamkeit liegen. Im europäischen Zulassungsverfahren genügt als Wirksamkeitsnachweis dennoch lediglich ein einzelner Prüfbericht. Die behördliche Zulassung und die VAH-Zertifizierung erfüllen daher unterschiedliche Aufgaben: Die Zulassung schafft die rechtliche Verkehrsfähigkeit; die freiwillige VAH-Zertifizierung prüft die Wirksamkeit zusätzlich nach einem transparenten, hersteller- und behördenunabhängigen Verfahren für medizinische und andere infektionssensible Bereiche.

Seit Jahrzehnten orientieren sich Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsämter bei Auswahl und Überwachung von Desinfektionsverfahren an der VAH-Liste. Diese zusätzliche Qualitätssicherung gerät jedoch unter Druck: Einige Hersteller stellen die  Notwendigkeit der VAH-Liste infrage oder erwägen, künftig auf die freiwillige Zertifizierung zu verzichten. Gleichzeitig wird die VAH-Zertifizierung in aktuellen Empfehlungen nicht mehr durchgängig ausdrücklich als Wirksamkeitsnachweis benannt.

Sollte sich im Gesundheitswesen allein der gesetzliche Mindeststandard der Biozid-Zulassung durchsetzen, entfiele eine in Deutschland etablierte zusätzliche Sicherheitsstufe. Die Kosten der unabhängigen Bewertung sind aus Sicht der DGHM gering im Verhältnis zu den möglichen Folgen unzureichend wirksamer Desinfektionsmittel. Die VAH-Zertifizierung ist deshalb aus Sicht aller Hygiene- Fachgesellschaften ein unverzichtbarer Faktor für die Qualitätssicherung in infektionssensiblen Bereichen. Wo Infektionen verhindert werden müssen, darf die Prüfung der Wirksamkeit nicht beim regulatorischen Mindeststandard enden.

Das Thema auf der DGHM-Jahrestagung

Dienstag, 29. September 2026, 9:45–11:00 Uhr
Hörsaal C, Philosophenturm, Universität Hamburg, Campus Dammtor
78. DGHM-Jahrestagung, 28.–30. September 2026 in Hamburg

Medienvertreterinnen und -vertreter können sich für den Kongress akkreditieren und auf Wunsch eine Gesprächsperson für ein Interview vermitteln lassen:

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