Am 9. Juli 2026 hat das Landgericht München I entschieden, dass die MiSeq- und MiSeqDx-Sequenziersysteme sowie die zugehörigen Reagenzkits ein deutsches Patent (DE 11 2008 000 363 B4) verletzen. Dieses Patent ist an Element Biosciences lizenziert und läuft am 30. Januar 2028 aus.
Stellungnahme von Illumina:
Die erste Entscheidung hat einen eng begrenzten Anwendungsbereich. Das deutsche Verletzungsgericht hat sich ausschließlich mit den behaupteten Patentverletzungen befasst und die Gültigkeit des von Element geltend gemachten Patents nicht geprüft.
Illuminas Angriff auf die Gültigkeit des Patents von Element ist weiterhin vor dem Bundespatentgericht anhängig. Das geltend gemachte Patent von Element läuft am 30. Januar 2028 aus. Darüber hinaus legt Illumina Berufung beim Oberlandesgericht München ein und beantragt die Aufhebung der verhängten Verbote.
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Legacy-MiSeq-Produkte von Illumina sowie die damit verbundenen Supportleistungen in Deutschland und findet keine Anwendung auf die neueren Produkte von Illumina, einschließlich der MiSeq i100, NextSeq und NovaSeq Plattformen, die auf einer anderen Technologie basieren.
Um die kontinuierliche Unterstützung der Kunden sicherzustellen, entwickelt Illumina für die betroffenen Legacy-MiSeq-Instrumente in Deutschland derzeit ein Software-Update, das eine Lösung außerhalb des Schutzbereichs des Patents von Element bereitstellt. Dieses Software-Update wird es Illumina ermöglichen, MiSeq-Produkte sowie die damit verbundenen Supportleistungen auch weiterhin in Deutschland anzubieten und zu liefern.
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