Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat sich am 24. Februar 2026 für die Genehmigung von Ethanol ausgesprochen.
Das ist ein wichtiger Schritt für die Industrie, da Ethanol die Basis für die meisten Desinfektionsmittel ist: https://echa.europa.eu/-/echa-s-biocides-committee-supports-approval-of-ethanol-in-disinfectants
Im nächsten Schritt wird die ECHA ihre Stellungnahme an die Europäische Kommission übermitteln. Diese erarbeitet daraufhin einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs und legt ihn den EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte zur Abstimmung vor. Wird der Vorschlag angenommen, erfolgt die formelle Verabschiedung durch die Kommission und die Entscheidung wird rechtsverbindlich. Im Falle einer Genehmigung können ethanolhaltige Produkte gemäß der Biozidprodukte-Verordnung zugelassen werden, wobei Unternehmen eine nationale Zulassung oder eine Unionszulassung beantragen müssen. Sollte keine Genehmigung erfolgen, müssten entsprechende Produkte innerhalb der geltenden Übergangsfristen vom EU-Markt genommen werden.