ZIELE
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) verfolgt als wissenschaftliche Fachgesellschaft mehrere zentrale Ziele, die in ihrer Satzung und ihrer praktischen Arbeit verankert sind.
Die Hauptziele der DGHM sind:
- 🧪 Förderung der Wissenschaft (Forschung und Lehre)
* Wissenschaftlicher Austausch: Die DGHM will den Austausch wissenschaftlicher und praktischer Erfahrungen auf den Gebieten der Medizinischen und Molekularen Mikrobiologie, Infektionsimmunologie sowie der Hygiene und des allgemeinen Gesundheitswesens fördern.
* Forschung und Entwicklung: Sie unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Tagungen, Symposien) und Forschungsvorhaben zur Erforschung von Infektionskrankheiten und ihrer Prävention.
- 👩🏫 Aus-, Weiter- und Fortbildung
* Nachwuchsförderung: Ein wichtiges Anliegen ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Vergabe von Preisen (z. B. Promotionspreisen) und die Unterstützung der „Jungen DGHM“.
* Qualifikation: Sie bietet Fortbildungskurse an, beispielsweise für Krankenhaushygieniker:innen oder zum Erwerb des Zertifikats „Medizinischer Fachmikrobiologe (w/m/d)“.
- 🏥 Transfer in die Praxis und Qualitätssicherung
* Standards: Die DGHM arbeitet an der Entwicklung und Aktualisierung von Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen für die Diagnostik, Therapie und Prävention von Infektionen, die in der klinischen Praxis (Krankenhaushygiene) Anwendung finden.
* Verbraucherschutz: Durch die Herausgabe von Mikrobiologischen Richt- und Warnwerten für Lebensmittel schafft sie eine nicht-bindende, aber wichtige Grundlage für die Beurteilung des hygienischen Status von Lebensmitteln durch Behörden und die Wirtschaft.
- 🏛️ Interessenvertretung und Politikberatung
* Positionierung: Sie nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen (z. B. zum Infektionsschutzgesetz, zur Krankenhausreform) und anderen gesundheitspolitischen Themen, um die Belange ihrer Fachgebiete in der Politik zu vertreten und Entscheidungen wissenschaftlich zu fundieren.
DGHM möchte starke Forschung und Lehre in der Hygiene und Mikrobiologie etablieren und sicherstellen, dass deren Erkenntnisse effektiv in die klinische Praxis und in den öffentlichen Gesundheitsschutz übertragen werden.
Der Zweck des Vereins ist -entsprechend seiner wissenschaftlichen Zielsetzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabeordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vorstandsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung gewährt. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf niemand durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig .